Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sunflower GmbH

Unsere Angebote, Vertragsschlüsse und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen eines Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Sie bedürften einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

1. Allgemeines. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Diese liegt beim Kauf an der Ladenkasse in der Entgegennahme des Zahlungsmittels. Ansonsten bedarf es unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, die alle eventuellen Nebenabreden, Zusicherungen und Zusagen enthalten muss. Andernfalls haben solche Abreden keine Gültigkeit.

2. Lieferungen. Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Sie gelten aber nur annähernd und sind unverbindlich, es sei denn ein Ablieferungszeitpunkt wäre ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Termine werden mit dem Kunden rechtzeitig abgestimmt. Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsunterbrechungen sowie sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände verlängern auch fest vereinbarte Lieferfristen. Soweit uns eine Lieferung aus diesen Gründen nicht möglich oder zumutbar werden sollte, sind wir von Lieferungs- und Herstellungsverpflichtungen frei, ohne dass eine Haftung unsererseits in Betracht kommt. Alle Lieferungen unsererseits erfolgen ab unserem Betriebshof oder Lager. Ein Versand von Waren erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Kunden und bedarf gesonderter Vereinbarung.

3. Mängelrügen. Etwaige Mängel der gelieferten Ware sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Ist die Ware mangelhaft, entscheiden wir, ob wir Nachbessern oder Nachliefern. Kommt eine Mängelbeseitigung nicht in Betracht, sind wir auch berechtigt, den Kaufpreis zu erstatten und hierdurch Gewährleistungsansprüche vollständig abzugelten.

4. Zahlung. Mangels anderweitiger Vereinbarung sind unsere Forderung sofort bei Abholung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Sonderbestellungen sind wir berechtigt Vorkasse zu verlangen. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts des Kunden ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig. Unsere Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte sind ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht zum Inkasso befugt.

5. Zahlungsverzug. Ein ganz oder teilweiser Zahlungsverzug des Käufers entbindet uns von der Verpflichtung weiterer Lieferungen, auch wenn hierfür bereits eine Auftragsbestätigung schriftlich erteilt wurde. Für etwaige hieraus resultierende Schäden bzw. Schadenersatzansprüche des Käufers oder Dritter haften wir nicht bzw. treten wir nicht ein.

6. Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zum vollständigen Forderungsausgleich unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Lieferant, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wert-anteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe der offenen Forderungen und zuzüglich aller Nebenforderungen an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung stellen sowie den ganz oder teilweise eingezogenen Kaufpreis an uns unverzüglich zahlen.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Ersatzansprüche oder Vermögensnachteile gehen zu Lasten des Käufers.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein stillschweigender Rücktritt vom Vertrag.

Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche an einen Dritten ohne unser Einverständnis abzutreten.

7. Haftungsbeschränkung. Schadenersatzansprüche aus jedem Rechtsgrund – mit Ausnahme von Ansprüchen wegen der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Todes einer Person oder Schäden an anderen Gegenständen aufgrund der Fehlerhaftigkeit des Liefergegenstandes, also Ansprüchen nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Höhe nach sind solche Ansprüche auf das Zehnfache des Vertragspreises begrenzt.

8. Aufbaudienst. Gehört zu unseren Vertragspflichten der Aufbau oder die Installation eines Liefergegenstandes, bedarf dies einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Unser Aufbaudienst haftet nur für sach- und fachgerechte Aufstellung des Gegenstandes.

Die Aufbaubasis wird vom Käufer gestellt und muss absolut eben und waaggerecht sein. Eventuelle Ungleichheiten bedingen erhöhte Aufbaukosten zu Lasten des Käufers.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Teilnichtigkeit. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Frankfurt am Main. Für Kaufleute ist das für den Sitz unserer Gesellschaft zuständige Gericht (Amtsgericht bzw. das übergeordnete Landgericht Frankfurt am Main) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland jedoch unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Der Kunde und wir sind vielmehr verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck, soweit gesetzlich zulässig, verwirklicht. Gelingt dies nicht, treten an Stelle der unwirksamen Bestimmungen die gesetzlichen Vorschriften.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner